Kritik am neuen Klimaschutzgesetz

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Der in Aachen ansässige Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) kritisiert die am Freitag vom Bundestag beschlossene Reform des Klimaschutzgesetzes (KSG) als verfassungswidrig.

SFV-Vorstand Thomas Bernhard ist angesichts weiterer Verschlechterungen in dem Gesetz empört. “Seit Monaten jagt eine Extremwetterkatastrophe die nächste. Hitzewellen fordern schon heute jährlich zehntausende Menschenleben – alleine in Europa", so Bernhard.

Der SFV sei entsetzt, wie man angesichts dieser Zuspitzung der Klimakrise ein derart schlechtes Gesetz beschließen könne.

Konkret benennt der Solarenergie-Förderverein folgende Punkte, die aus seiner Sicht Verschlechterungen darstellen:

•   Die verbindlichen Sektorziele im Klimaschutzgesetz wurden abgeschafft.

•   Überschreitungen der CO2-Obergrenzen bleiben jetzt weitgehend folgenlos.

•   Die Erstellung von Emissionsprognosen wird politischem Einfluss unterstellt.

•   Projektionsdaten für den Zeitraum ab 2031 dürfen erst 2029 veröffentlicht werden, wenn kaum noch nachgesteuert werden kann.

Außerdem verstoße das neue Gesetz in eklatanter Weise gegen das „Klimaurteil“ des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 25. März 2021. Das BVerfG hatte damals Bundesregierung und Bundestag aufgegeben, sich hinsichtlich der 1,5-Grad-Grenze an verfügbaren Treibhausgas-Budgets gemäß den Berechnungen des „Weltklimarats“ IPCC zu orientieren.

Dass das neue KSG auch die Einhaltung der verbindlichen Vorgaben der EU-Klimaschutzverordnung deutlich erschwere und die Gefahr milliardenschwerer Strafzahlungen heraufbeschwöre, sei nur ein weiterer Aspekt der Schädlichkeit des Gesetzes. Gegen die volkswirtschaftlichen Folgekosten der Klimakatastrophe seien das allerdings nur "Peanuts". Auch insoweit lade die Bundesrepublik Deutschland ihrer Bevölkerung ein unverantwortliches Risiko auf.

Der SFV hat deshalb gemeinsam mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Juristen damit beauftragt, rechtliche Schritte gegen die Entscheidung zu prüfen.

SFV und BUND haben erstmals 2018 eine erste Verfassungsklage gegen die "klimapolitische Untätigkeit" der damaligen Bundesregierung eingereicht. Das “Klimaurteil” des BVerfG vom 25. März 2021 gab dieser sowie mehreren später eingereichten Klimaklagen teilweise Recht. Das KSG in seiner vorherigen Form wurde daraufhin nachgeschärft: Das Zieljahr für Klimaneutralität wurde von 2050 auf 2045 vorverlegt, und konkrete Reduktionsziele für die Jahre ab 2030 eingefügt.

Jetzt sei dieses Gesetz radikal entkernt worden, heißt es.